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< Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Allgemeine Geschäftsbedingungen


ALLGEMEIN

Der Vertrag kommt durch Annahme des schriftlichen Angebots zustande. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn der Kunde aufgrund eines Auftrags/Angebots Leistungen in Anspruch nimmt. Die Designentwürfe entstehen in Absprache mit dem Auftraggeber nach dessen Wünschen, die Umsetzung erfolgt nach bestem fachlichen Wissen und Gewissen der Designerin.

 

ÄNDERUNGSWÜNSCHE

Im Angebotspreis ist jeweils eine Autorenkorrektur vorgesehen. Es handelt sich hierbei um eine vom Auftraggeber veranlasste Änderung an der Idee, der Gestaltung oder am Inhalt des Textes auf Basis der gemachten Vorschläge, die der Weiterentwicklung und Anpassung der Entwürfe dienen. Erfolgt innerhalb einer Woche nach Zugang der Vorabversion keine Mitteilung des Auftraggebers, so gilt die erbrachte Phasenleistung als Grundlage für die folgenden Phasen als vereinbart und abgenommen. Können die bis dahin gefertigten Entwürfe für die Umsetzung der Änderungsvorschläge nicht genutzt werden, handelt es sich um eine kostenpflichtige Erweiterung des Auftrags. Von zusätzlichen Kosten ausgeschlossen sind Rechtschreibfehler. Die Änderungswünsche sind schriftlich mitzuteilen, damit diese fehlerfrei umgesetzt werden können.

TERMINIERUNG

Alle angegebenen Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Stehen nicht alle erforderlichenUnterlagen oder technischen Angaben rechtzeitig zur Verfügung sowie bei Änderungswünschen, verschieben sich die jeweiligen Termine entsprechend.

 

VORLAGEN

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist und diese in der für das Projekt notwendigen Qualität vorliegen. Er stellt paroga design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. paroga design verpflichtet sich, ihr überlasse Vorlagen, Unterlagen usw. sorgfältig zu behandeln.

 

WEBDESIGN


Soweit vertraglich nichts Besonderes geregelt ist, sind
Schulungen nicht geschuldet. Das gilt gleichermaßen für
 Wartungen.

 

NUTZUNGSUMFANG  (Web)

paroga design räumt sämtliche örtlich und inhaltlich unbegrenzten ausschließlichen Nutzungsrechte ein, soweit sie hierzu rechtlich in der Lage ist.

 

NUTZUNGSUMFANG  (Print)

paroga design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit Sie hierzu in der Lage ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist jeweils nur das einfache, nationale Nutzungsrecht im Angebotspreis enthalten. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen der paroga design und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des abgeschlossenen Projektes durch den Auftraggeber auf diesen über. Vorschläge und Anweisungen von Seiten des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.

 

NUTZUNGSRECHT FÜR ILLUSTRATIONEN

Für im Auftrag enthaltene Illustrationen erwirbt der Auftraggeber grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung und zwar zu dem im Auftrag angegebenen Zweck, Umfang oder Medium. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von paroga design.

 

VERGÜTUNG

paroga design ist zu Teilleistungen berechtigt. Die Teilleistungen ergeben sich aus den im Angebot aufgelisteten Teilschritten. Darüber hinaus gilt, dass bereits die Anfertigung von Entwürfen kostenpflichtig ist und paroga design jederzeit berechtigt ist, Vorschüsse und Abschlagszahlungen zu verlangen.
 

MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, welche nach dem Vertrag nicht von paroga design zu erbringen sind, jedoch für die Erbringung der Leistungen notwendig sind. Falls durch eine fehlende Mitwirkung des Auftraggebers ein zeitlicher oder personeller Mehraufwand erforderlich wird, ist dieser vom Kunden zu entgelten.

 

ABNAHME

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Teilleistungen abzunehmen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterischen Gründen (mangelndes subjektives Gefallen) und/oder aufgrund von Nicht-Verwendung verweigert werden. paroga design kann dem Auftraggeber eine Frist zur Abnahme setzen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, kann der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Anspruch auf Teilvergütung bleibt davon unberührt.

 

VORZEITIGE BEENDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Kündigungsgründe sind insbsondere abredewidriges Verhalten und Vostellungen und Wünsche des Auftraggebers, die die Herbeiführung der Vertragserfolges gefährden.
Vor Ausspruch der Kündigung soll eine Abmahnung erfolgen, es sei denn, der wichtige Grund ist von derartigem Gewicht, dass eine vorherige Abmahnung nicht zumutbar ist.

 

VORZEITIGE BEENDIGUNG WEGEN FEHLENDER MITWIRKUNG

Hängt die Umsetzung einer Teilleistung von der Mitwirkung des Auftraggebers ab, so kann paroga design dem Auftraggeber eine Frist setzen innerhalb derer die Mitwirkungshandlung zu erbingen ist.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist paroga design berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auf den Teilvergütungsanspruch hat die Kündigung keinen Einfluss.

UNMÖGLICHKEIT DER LEISTUNG

Wird paroga design aus persönlichen Gründen die Vertragserfüllung unmöglich (z. B. Aufgrund von Krankheit), ist paroga design berechtigt, einen Drittunternehmer mit der Fertigstellung zu beauftragen.Sollte dies nicht möglich sein, kann der Auftraggeber den Auftrag anderweitig vergeben. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber selbst zu tragen. Können die bis dahin erbrachten Teilleistungen weiterverwendet werden behält paroga design den Anspruch auf die Teilvergütung.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungen über erbrachte Leistungen erhält der Auftraggeber innerhalb eines Projektes nach geleistetem Teilabschnitt, spätestens nach Beendigung des Projekts. Ist der Auftraggeber mit dem Versand aller den Zahlungsverkehr betreffenden Schriftstücke per E-Mail nicht einverstanden, so hat er im Vorfeld darauf hinweisen.

 

ZAHLUNGSZIEL

Zahlungsziel für die genannten Phasenhonorare sind 8 Tage nach Rechnungsdatum. Die Übermittlung einer Rechnung in elektronischer Form ist für die Fälligkeit ausreichend. Verspätet sich die Zahlung, kann die paroga design weitere Leistungen zurückhalten.

 

BELEGEXEMPLARE (Print)

paroga design erhält auf Wunsch zwei bis drei Belegexemplare und darf die erstellten Arbeiten auf Ihrer Webseite abbilden. paroga design kann das Recht in Anspruch nehmen, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden.

 

LAYOUTS (Print)

Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Mit der Freigabe von Entwürfen, Teilschritten und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit haftet paroga design nicht. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht,Marken- und Urheberrechtsverletzungen von spezialisierten
Anwälten prüfen zu lassen. Für eventuelle technische Fehler seitens externer Instanzen und technischer Umgebungen trägt paroga design keine Verantwortung (Druckereien, Provider, neue Tools etc.).

 

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit den Verträgen ist Dresden/Deutschland, wenn der Kunde Kaufmann ist. paroga design kann jedoch den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

 

Datenschutz

paroga design speichert die im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendigen Kundendaten, insbesondere die Firma des Kunden, den Ansprechpartner sowie Adresse, Telefon und E-Mail. Besonders sensible Daten sind vom Kunden zu spezifizieren.